Donnerstag, 05 Dezember 2024 20:10

Neue Gebührenordnung für Rettungsdiensteinsätze

Rettungsdienst-Gebührenordnung Rettungsdienst-Gebührenordnung pixabay/ Foto illustrativ

Ab dem 1. Januar 2025 treten in den Landkreisen Ostprignitz-Neuruppin und Oberspreewald-Lausitz neue Regelungen in Kraft. Diese sehen Gebühren für missbräuchliche Alarmierungen des Rettungsdienstes vor. Bürger müssen mit Kosten von bis zu 1.000 Euro oder mehr rechnen. Ziel der neuen Gebührenordnung ist es, die steigenden Kosten für Fehlfahrten zu senken, die nicht mehr vollständig von den Krankenkassen übernommen werden.

Inhaltsverzeichnis:

Ostprignitz-Neuruppin - Kosten für Fehlfahrten

Im Landkreis Ostprignitz-Neuruppin werden jährlich etwa 20.000 Rettungsdiensteinsätze durchgeführt. Bis zu 3.600 Fälle davon gelten als sogenannte Fehlfahrten, bei denen die alarmierten Rettungsmittel nicht notwendig gewesen wären. Diese Fehlfahrten verursachen Kosten von rund zwei Millionen Euro pro Jahr. Die Kreisverwaltung betont, dass diese finanziellen Belastungen nicht länger allein durch die Gemeinschaft der Versicherten getragen werden können.

Eine missbräuchliche Alarmierung liegt laut Landkreis vor, wenn der Anrufer wissen musste, dass der Einsatz nicht gerechtfertigt ist. Beispiele hierfür sind Fälle, in denen stattdessen ein Hausarztbesuch während der regulären Sprechzeiten ausreichend gewesen wäre.

Oberspreewald-Lausitz - Gleiche Regelungen, ähnliche Probleme

Auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird ab Januar 2025 eine Gebührenordnung für missbräuchliche Einsätze eingeführt. Landrat Siegurd Heinze erklärte, dass diese Maßnahme notwendig sei, da die Krankenkassen nicht mehr für alle Fehlfahrten aufkommen. Ohne diese Gebührenordnung würde der Landkreis auf Millionenkosten sitzen bleiben.

Wie in Ostprignitz-Neuruppin gelten Gebühren für Patienten auch dann, wenn sie den Transport trotz medizinischer Indikation verweigern. Die Verantwortlichen sehen in der neuen Regelung eine Möglichkeit, die Belastung der Rettungsdienste zu reduzieren und die Kosten gerechter zu verteilen.

Keine Kosten für echte Notfälle

Wer jedoch überzeugt ist, dass es sich um einen echten Notfall handelt, muss weiterhin keine Gebühren für den Rettungsdienst zahlen. Landrat Ralf Reinhardt betonte, dass Fehleinsätze im guten Glauben eines Notfalls nicht belastet werden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Menschen in Notlagen nicht davor zurückschrecken, den Rettungsdienst zu rufen.

Die neuen Gebührenordnungen in den Landkreisen Ostprignitz-Neuruppin und Oberspreewald-Lausitz setzen ein deutliches Zeichen gegen den Missbrauch des Rettungsdienstes. Durch die Maßnahmen sollen unnötige Kosten vermieden und die Effizienz der Rettungsdienste gesteigert werden.

Quelle: wpblogs4free.com/de, zeit.de