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Steigende Kosten für Rettungsdienste belasten Nordrhein-Westfalen
Ein Streit zwischen Kommunen und Krankenkassen über Rettungsdienstgebühren erreicht eine neue Dimension. Mehrere Städte reagieren bereits mit Anpassungen. Besonders die angekündigten Eigenanteile von 267 Euro pro Einsatz in Essen sorgen für breite Aufmerksamkeit. Die Debatte entwickelt sich dynamisch und betrifft mehr als 50 Kreise und Großstädte in Nordrhein-Westfalen. Eine schnelle Lösung ist nicht in Sicht. Einige Fakten lassen sich übersichtlich darstellen.
Fehlfahrten in Brandenburg geregelt
In Brandenburg ist eine vorläufige Einigung zur Finanzierung von Rettungseinsätzen ohne anschließenden Transport erzielt worden. Diese sogenannte „Fehlfahrten“-Regelung war monatelang umstritten. Die gesetzliche Klärung auf Bundesebene steht jedoch noch aus. Der Landtag fordert nun schnelles Handeln der Bundesregierung.
Neue Gebührenordnung für Rettungsdiensteinsätze
Ab dem 1. Januar 2025 treten in den Landkreisen Ostprignitz-Neuruppin und Oberspreewald-Lausitz neue Regelungen in Kraft. Diese sehen Gebühren für missbräuchliche Alarmierungen des Rettungsdienstes vor. Bürger müssen mit Kosten von bis zu 1.000 Euro oder mehr rechnen. Ziel der neuen Gebührenordnung ist es, die steigenden Kosten für Fehlfahrten zu senken, die nicht mehr vollständig von den Krankenkassen übernommen werden.