Dienstag, 01 April 2025 21:20

Warnwestenpflicht für Hunde tritt sofort in Kraft

Reflektorwesten für Hunde Reflektorwesten für Hunde pixabay/ Foto illustrativ

Ab dem 1. April 2025 gilt in Deutschland eine neue Regelung im Straßenverkehr. Autofahrerinnen und Autofahrer sind ab sofort verpflichtet, für mitfahrende Hunde eine spezielle Warnweste mitzuführen. Die Maßnahme wurde kurzfristig beschlossen, obwohl die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD zur Regierungsbildung noch andauern. Die Entscheidung ist bereits jetzt rechtskräftig. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Geldstrafen.

Inhaltsverzeichnis:

Neue pflicht betrifft Millionen Hundebesitzer in Deutschland

Bereits ab heute müssen Hunde im Auto eine reflektierende Warnweste dabeihaben, die der Norm DIN 999 HUND entspricht. Diese Norm wurde bereits vor Jahren vom Deutschen Institut für Normung festgelegt. Die Warnwestenpflicht gilt unabhängig davon, ob das Tier das Fahrzeug bei einer Panne verlässt oder nicht. Auch bei im Auto verbleibenden Hunden ist das Tragen der Weste verpflichtend.

Diese Regelung betrifft laut Schätzungen rund 10 Millionen Hundehalterinnen und Hundehalter in Deutschland. Besonders wichtig ist, dass die Warnweste im Auto griffbereit aufbewahrt wird – ähnlich wie die bereits seit Jahren vorgeschriebenen Westen für menschliche Insassen. Ziel der Vorschrift ist es, bei einer Panne für mehr Sichtbarkeit und Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen.

Deutsche institut für normung legt Standard fest

Die neue Vorschrift basiert auf der vom Deutschen Institut für Normung entwickelten DIN 999 HUND. Diese Norm schreibt vor, dass die Hundeweste reflektierendes Material enthalten und in Signalfarbe gestaltet sein muss. Sie muss fest am Körper des Tieres anliegen und auch bei Bewegung nicht verrutschen.

Ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal ist die Leinenpflicht bei Verlassen des Fahrzeugs. Sobald der Hund bei einer Panne das Fahrzeug verlässt, muss er angeleint werden. Dies soll nicht nur die Sicherheit des Tieres erhöhen, sondern auch Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern verhindern.

Verstöße können teuer werden

Wer bei einer Kontrolle keine entsprechende Hundewarnweste im Fahrzeug mitführt, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Geldstrafe bei fehlender Weste beträgt 80 Euro. Kommt es zu einer Panne und ist keine Weste vorhanden, erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro.

Die Polizei kündigte bereits verstärkte Kontrollen an. Die neue Regelung wird in der Praxis streng überprüft. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.

Was Hundehalter jetzt beachten müssen

  • Eine Warnweste pro Hund ist Pflicht.
  • Die Weste muss der Norm DIN 999 HUND entsprechen.
  • Auch im stehenden Fahrzeug muss der Hund die Weste tragen.
  • Beim Ausstieg besteht zusätzlich Leinenpflicht.
  • Fehlende Weste kostet bis zu 120 Euro.

Mit der neuen Vorschrift setzt Deutschland ein deutliches Zeichen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr – auch für Tiere. Die Maßnahme gilt bundesweit und ab sofort.

Quelle: ADAC, www.milekcorp.com/de/