Sonntag, 29 März 2020 12:50

Nicht nur in der Krise wichtig: Trotz Trennung und Scheidung weiterhin gemeinsam erziehen

Alleinerziehende Alleinerziehende

Alleinerziehende klagen, die Kinderbetreuung nicht organisieren zu können, da jetzt als Notstandsmaßnahme um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen Kitas, Kindergärten, Schulen, sämtliche Betreuungseinrichtungen geschlossen wurden. Die Zwangslage müsste oft nicht sein, wenn der „alleinerziehende“ Elternteil den unterhaltspflichtigen Elternteil nach Trennung und Scheidung nicht aussortieren, sondern in die Betreuung integrieren würde

.

Das Statistische Bundesamt meldet heute, für erwerbstätige Eltern und insbesondere für Alleinerziehende sei es eine Herausforderung die Betreuung zu leisten, wenn Betreuungseinrichtungen geschlossen sind. Davon sind nahezu 700 000 sogenannte „Alleinerziehende“ betroffen. Die Statistiker melden, in Deutschland waren im Jahr 2018 rund 692 000 Alleinerziehende mit Kindern unter 13 Jahren erwerbstätig, davon 292 000 in Vollzeit und 400 000 in Teilzeit. 90 % der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit Kindern unter 13 Jahren waren Frauen (620 000). „Diese Notsituation müsste oft nicht so sein, weil viele Mütter und Väter auch nach der Trennung gerne mitbetreuen würden, aber daran gehindert werden. Jetzt in der Corona Krise wird besonders deutlich, wie notwendig es ist trotz Trennung und Scheidung weiterhin gemeinsam zu betreuen“, stellt ISUV-Vorsitzender, Rechtsanwalt Klaus Zimmer fest.

Woran gemeinsame Betreuung nach Trennung scheitert, hat erst jüngst der Film „Weil du mir gehörst“ anschaulich gezeigt. „Es sind oft sehr unterschiedliche Motive, die zu Umgangsverweigerung führen: finanzielle Interessen, Ängste, Narzissmus, Besitzanspruch aufs Kind, Machtanspruch, Rache am ehe-maligen Partner. Das Kindeswohl gerät dadurch völlig aus dem Blickfeld“, sagt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

Linsler kritisiert die Einstellung von Vertreterinnen der GRÜNEN und Linksparteien, „die sich seit Jahren schon gegen Wechselmodell und gemeinsame Betreuung“ nach Trennung und Scheidung sperren. „Es geht ihnen primär um Frauenrechte, Genderpolitik. Für uns steht das Kindeswohl im Vordergrund, der Anspruch des Kindes auf Vater und Mutter. Unsere Zielprojektion ist die Trennungsfamilie nicht Alleinerziehen. Mutter und Vater sind die primären Bezugspersonen, wenn es um Betreuung und Erziehung geht“

Der Verband fordert von der Politik: „Gemeinsam, aber getrennt erziehen zum Regelfall machen. Der Gesetzgeber muss sich nun endlich einmal zu einer Reform entschließen, die unter dem Motto steht „gemeinsam betreuen und bezahlen“. Von einer Expertengruppe zur anderen hangeln geht nicht mehr. Leitbild Trennungsfamilie, nicht Alleinerziehen, Reform sofort, wenn die Corona Krise gemeistert ist!“(Linsler)

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 40 Jahren Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.