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Alleinerziehende klagen, die Kinderbetreuung nicht organisieren zu können, da jetzt als Notstandsmaßnahme um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen Kitas, Kindergärten, Schulen, sämtliche Betreuungseinrichtungen geschlossen wurden. Die Zwangslage müsste oft nicht sein, wenn der „alleinerziehende“ Elternteil den unterhaltspflichtigen Elternteil nach Trennung und Scheidung nicht aussortieren, sondern in die Betreuung integrieren würde

Publiziert in Familie