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Die baden - württembergische Landesregierung hat eine umfassende Neufassung des Rettungsdienstgesetzes auf den Weg gebracht, die nun vom Landtag bearbeitet wird. Ziel dieser Überarbeitung ist es, die Reaktionszeiten der Notdienste zu optimieren und die rechtliche Grundlage der Notfallversorgung zu stärken. Die Neuerungen betreffen unter anderem die Einführung einer festgelegten Eintreffzeit von Rettungsdiensten am Notfallort, die Modernisierung der Planungswerkzeuge und die gesetzliche Verankerung des telenotärztlichen Systems.

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