Rahmenbedingungen und Änderungen des Gesetzes
Die vorgestellten Änderungen im Rettungsdienstgesetz beinhalten eine neue Planungsfrist, die sicherstellt, dass in 95 Prozent der Notfälle das erste Rettungsmittel innerhalb von zwölf Minuten vor Ort ist. Diese neue Regelung ersetzt die bisherige Hilfsfrist von zehn bis fünfzehn Minuten und soll für eine präzisere und effektivere Notfallreaktion sorgen. Innenminister Thomas Strobl betonte, dass durch moderne Planungsinstrumente die Versorgung der Bevölkerung nicht nur gesichert, sondern weiter verbessert wird. Ein wichtiger Bestandteil ist auch die sogenannte Prähospitalzeit, die künftig stärker in der Planung berücksichtigt wird.
Neue Maßnahmen und Instrumente
Ein zentraler Aspekt der Gesetzesnovelle ist die Einführung einer Experimentierklausel. Diese ermöglicht es, neue Versorgungskonzepte unter realen Bedingungen zu testen und bei Erfolg landesweit zu implementieren. Zusätzlich wird das telenotärztliche System, das die medizinische Beratung und Betreuung per Telekommunikation umfasst, gesetzlich verankert, um die medizinische Versorgung in ländlichen oder schwer zugänglichen Gebieten zu verbessern.
Beteiligung und Resonanz der Öffentlichkeit
Der Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes hat bereits eine breite Resonanz gefunden. Das Innenministerium erhielt rund 25 Stellungnahmen mit insgesamt etwa 350 einzelnen Anmerkungen von fachlich betroffenen Stellen. Auch die Öffentlichkeit wurde aktiv einbezogen, wobei über 90 Kommentierungen im Beteiligungsportal des Landes eingingen. Diese breite Beteiligung zeigt das hohe Interesse und die Bedeutung, die die Bürgerinnen und Bürger der Neuregelung beimessen.
Mit der Überarbeitung des Rettungsdienstgesetzes nimmt Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle in der Modernisierung der Notfallversorgung ein. Die geplanten Änderungen sollen nicht nur die Effizienz und Rechtssicherheit erhöhen, sondern auch eine adaptivere Gesundheitsversorgung ermöglichen. Die Landesregierung wird den Entwurf nun dem Landtag zur weiteren Beratung und Abstimmung vorlegen, ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen und responsive Notfallversorgung in Baden - Württemberg.
Quelle: Rettungsdienst