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Ab dem 1. April 2025 gilt in Deutschland eine neue Regelung im Straßenverkehr. Autofahrerinnen und Autofahrer sind ab sofort verpflichtet, für mitfahrende Hunde eine spezielle Warnweste mitzuführen. Die Maßnahme wurde kurzfristig beschlossen, obwohl die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD zur Regierungsbildung noch andauern. Die Entscheidung ist bereits jetzt rechtskräftig. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Geldstrafen.

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Am Montagabend, dem 6. Januar 2025, ereignete sich in Neu-Ulm ein außergewöhnlicher Vorfall, der den Einsatz von Polizei und Rettungsdienst erforderlich machte. Ein 86-jähriger Mann mit lebensbedrohlichen Verletzungen weigerte sich, Hilfe anzunehmen, und drohte dem Rettungspersonal, was zu einem mehrstündigen Einsatz führte.

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