Dienstag, 13 August 2024 17:05

Neues Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg - eine umstrittene Reform

Neues Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg Neues Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg fot: pixabay

Mit der Verabschiedung eines neuen Rettungsdienstgesetzes in Baden-Württemberg Mitte Juli, welches bereits im Vorfeld für zahlreiche Diskussionen sorgte, wurde ein bedeutender Schritt in der Gesetzgebung des Landes vollzogen. Das Gesetz, das auf die Verbesserung der Notfallversorgung abzielt, hat jedoch nicht nur Zustimmung erfahren. Sowohl von Hilfsorganisationen als auch politischen Akteuren gibt es erhebliche Kritik, die sogar zu rechtlichen Schritten geführt hat.

Kritik und juristische Herausforderungen

Das neue Gesetz hat unter den Hilfsorganisationen erhebliche Besorgnis ausgelöst, insbesondere was die Finanzierung von Neubauten für Wachen betrifft. Eine Gruppe aus Mannheim reichte eine Klage beim Verwaltungsgericht des Landes ein, die teilweise erfolgreich war. Nach einigen Anpassungen wurde das Gesetz jedoch letztlich vom Landtag beschlossen. Die Björn-Steiger-Stiftung, eine langjährige Verfechterin für verbesserte Rettungsdienste, bleibt dennoch skeptisch und hat angekündigt, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen. Diese Maßnahme, die von mehreren Organisationen und Verbänden unterstützt wird, soll in der zweiten Septemberhälfte stattfinden.

Unterstützung und Widerstand im Landtag

Die Kritik am Gesetz ist auch im Landtag von Baden-Württemberg spürbar. Die FDP hat ihre Bedenken klar geäußert und auf fundamentale rechtliche, insbesondere verfassungsrechtliche Probleme hingewiesen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nico Weinmann kritisiert, dass Innenminister Thomas Strobl die Warnungen ignoriert habe, was SPD-Innenexperte Sascha Binder ebenfalls bestätigt. Die Forderung nach einer umfassenden Reform des Rettungsdiensts, vorzugsweise mit bundesweiten Vorgaben, wird laut und deutlich erhoben.

Die Landesregierung verteidigt das Gesetz

Trotz der Kritik verteidigt das Innenministerium das neue Gesetz. Ein Sprecher des Ministeriums betont, dass das Land bereits durch die Einrichtung einer trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst bundesweite Standards setze. Die hohe Qualität der präklinischen Patientenversorgung, die in Baden-Württemberg erreicht wird, soll auch zukünftig gewährleistet und finanziert werden, ohne durch Bundesregelungen untergraben zu werden.

Das neue Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg stellt einen Wendepunkt in der Notfallversorgung des Landes dar. Während es auf der einen Seite die Hoffnung auf verbesserte Patienten - und Retterbedingungen weckt, stehen die kritischen Stimmen und juristischen Herausforderungen emblematisch für die Komplexität und Tragweite gesundheitspolitischer Reformen. Die weitere Entwicklung, insbesondere die bevorstehende Verfassungsbeschwerde, wird zeigen, ob das Gesetz die notwendigen Standards erfüllen und die öffentliche Sicherheit effektiv verbessern kann.

Quelle: Stuttgarter Zeitung