Sonntag, 29 März 2020 12:19

Schleswig-Holstein lässt Rehakliniken im Stich

 COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

- MSGJFS legt COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz zum Nachteil der Rehakliniken aus - Bundesgesetz zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems in der Corona-Krise wird durch Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerium konterkariert

 

Nachdem der Bund mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz die Voraussetzung geschaffen hat, um die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems in der aktuellen Ausnahmesituation zu schützen, sind jetzt die Bundesländer am Zuge. Während Bundesländer wie Bayern sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, lässt das Land Schleswig-Holstein die sehr wichtigen Rehakliniken in der aktuellen Krise im Stich: Der Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein (MSGJFS), Dr. Heiner Garg, lässt das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz zum Nachteil der Rehakliniken auslegen. So geschehen für die Asklepios Klinik Am Kurpark im Schleswig-Holsteinischen Bad Schwartau. Obwohl die Rehaklinik vom MSGJFS des Landes Schleswig-Holstein zur Bewältigung der Corona-Krise als Entlastungskrankenhaus definiert wurde, soll es nicht gemäß des Krankenhausentlastungsgesetzes wie ein Akutkrankenhaus vergütet werden. Stattdessen soll die Klinik wie jede andere Rehaklinik, die nicht zur Bewältigung der Corona-Krise herangezogen wird, gemäß Sozialschutzpaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gesichert werden. Das heißt, die Rehaklinik, die wie die Akutkrankenhäuser zur Bewältigung der Corona-Krise herangezogen werden, sollen wie alle anderen Rehakliniken mit 60 Prozent ihres regulären Tagessatzes vergütet werden. Je nach Fachrichtung der Klinik entspricht das einem Betrag von 75 Euro bis 140 Euro. Akutkliniken werden in dieser Phase jedoch mit 560 Euro pro Tag pauschal vergütet, womit der deutlich höhere Aufwand der Häuser in der Krise ausgeglichen werden soll. "Vor dem Hintergrund der hohen Vorhaltekosten, die mit der Vorbereitung auf die Corona-Patienten verbunden sind, ist dies eine nicht zu rechtfertigende Schlechterstellung der Rehakliniken in Schleswig-Holstein gegenüber den Akutkliniken und den Rehakliniken im übrigen Bundesgebiet, welche die Einrichtungen des Landes an die Existenzgrenze führen kann", sagt Kai Hankeln, CEO von Asklepios. "Rehakliniken, die entsprechend dem neuen Gesetz von den Bundesländern zu Akutkrankenhäusern erklärt werden, müssen auch wie Akutkrankenhäuser behandelt werden. Die Realität in Schleswig-Holstein sieht leider anders aus: Die Rehakliniken müssen ohne Patienten geöffnet bleiben und Betten freihalten, bekommen aber die Kosten dafür nicht bezahlt. Dies kann zur Folge haben, dass die Kliniken schließen müssen, noch bevor die Welle der Corona-Epidemie das Gesundheitssystem mit voller Wucht erreicht", so Kai Hankeln weiter.

Die stationären Vorsorge- und Rehakliniken haben in den vergangenen Wochen bundesweit intensive Vorarbeit geleistet, um während der Corona-Pandemie Krankenhäuser unterstützen und einen wesentlichen Beitrag bei der Patientenversorgung leisten zu können. Diese wichtige Säule für den drohenden Katastrophenfall droht schon vor der Inanspruchnahme irreparablen Schaden zu nehmen.

Aufgrund der eigentlich hohen Kalkulierbarkeit der Nachsorge von geplanten medizinischen Eingriffen beruhen die Vergütungsmodelle nahezu auf einer Vollauslastung der Betten im Normalbetrieb. Bereits jetzt stehen aber die meisten Betten leer. Die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, die zur Bewältigung der Corona-Krise bereitgehalten werden, benötigen analog zu den Akutkliniken zwingend einen gleichwertigen finanziellen Ausgleich der durchschnittlichen Tagessätze für nicht belegte Betten, um ihre Betriebs- und Versorgungsbereitschaft sicherzustellen.

Auf Basis des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes sollen die Bundesländer Rehakliniken als Einrichtungen zur Entlastung der akutstationär zu versorgenden Patientinnen und Patienten bestimmen. Dafür sollten dann auch die gleichen Bedingungen der finanziellen Unterstützung gelten wie für die Akutkrankenhäuser. Leider halten sich die Bundesländer nicht an diese Auslegung, sodass die Rehakliniken schon rasch in existenzielle Liquiditätsprobleme geraten werden.

"Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung unter Hochdruck in der akuten Krise lebensnotwendige Gesetze beschließt, die fehlerhafte Umsetzung in Bundesländern wie Schleswig-Holstein diese dann aber konterkariert. In der aktuellen Krise muss Deutschland alle Behandlungsmöglichkeiten in zugelassenen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in einem Rettungsschirm bündeln", so Hankeln weiter.