Doch die Berechnung der BVG-Beiträge und Leistungen kann komplex sein.
Die BVG-Berechnung im Jahr 2024
Die Berechnung der BVG-Beiträge basiert auf dem koordinierten Lohn, der sich aus dem Bruttojahresgehalt minus dem Koordinationsabzug ergibt. Im Jahr 2024 beträgt dieser Koordinationsabzug 25.725 CHF. Der koordinierte Lohn ist der Teil des Einkommens, der in die berufliche Vorsorge einfließt. Liegt der berechnete Wert unter 3.675 CHF, wird dieser Mindestbetrag als versicherte Basis angesetzt. Der maximale koordinierte Lohn liegt bei 62.475 CHF, was der Differenz zwischen der BVG-Obergrenze von 88.200 CHF und dem Koordinationsabzug entspricht.
Diese Prozentsätze werden auf den koordinierten Lohn angewendet. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens 50 % des Beitrags zu übernehmen, wodurch die Belastung für den Arbeitnehmer reduziert wird.
Überobligatorische BVG-Leistungen
Neben den obligatorischen BVG-Beiträgen gibt es auch die Möglichkeit, überobligatorische Leistungen zu versichern. Dies betrifft den Teil des Lohns, der die Obergrenze von 62.475 CHF überschreitet. Für diesen überobligatorischen Teil können Pensionskassen zusätzliche Versicherungen anbieten. Der Umwandlungssatz für diesen Teil liegt typischerweise bei 5 %, was im Vergleich zum obligatorischen Teil, der derzeit einen Satz von 6,8 % hat, niedriger ist.
Alters- und Invaliditätsleistungen
Das BVG sieht verschiedene Leistungen vor, die im Alter oder bei Invalidität gewährt werden. Die Altersrente wird aus dem angesammelten Alterskapital und dem Umwandlungssatz berechnet. Ein Beispiel: Bei einem Altersguthaben von 90.000 CHF und einem Umwandlungssatz von 6,8 % erhält der Versicherte eine Jahresrente von 6.120 CHF. Es besteht auch die Möglichkeit, das Alterskapital in einer Einmalzahlung zu beziehen, anstatt eine Rente zu erhalten. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Planung, da der Versicherte dann selbst für die Verwaltung seines Kapitals verantwortlich ist.
Todesfallleistungen
Im Falle des Todes eines Versicherten werden Leistungen an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Ehepartner erhalten 60 % der Alters- oder Invalidenrente, während Kinder des Verstorbenen bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum Abschluss ihrer Ausbildung Anspruch auf 20 % der Rente haben.
BVG-Einkauf - Eine Möglichkeit zur Optimierung
Versicherte, die in der Vergangenheit nicht kontinuierlich Beiträge zahlen konnten, haben die Möglichkeit, ihre Altersrente durch einen sogenannten BVG-Einkauf zu erhöhen. Dies ermöglicht es, Vorsorgelücken zu schließen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Die Höhe des BVG-Einkaufs hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Bruttoeinkommen, der Wohnkanton und der Familienstand. Die Steuerersparnis variiert je nach Kanton erheblich, was eine sorgfältige Planung notwendig macht. Auf dieser Seite findest du weitere Informationen.
Besonderheiten bei Ehepaaren
Ehepaare können ihre BVG-Einkäufe gemeinsam oder getrennt vornehmen. Verheiratete Paare profitieren oft von einem höheren Umwandlungssatz, wenn sie ihre Einkäufe gemeinsam tätigen. Im Falle einer Scheidung werden die BVG-Guthaben aufgeteilt, und im Todesfall eines Ehepartners erhält der Überlebende 60 % der Rente des Verstorbenen.
Die BVG-Berechnung und die damit verbundenen Leistungen sind entscheidend für eine sichere Altersvorsorge in der Schweiz. Es lohnt sich, die Details des Systems zu verstehen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die eigene finanzielle Situation im Ruhestand zu optimieren. Mit der richtigen Planung können Sie sicherstellen, dass Ihre Altersrente den gewünschten Lebensstandard gewährleistet.