Mittwoch, 21 Januar 2026 11:43

Gebührenstopp im Rettungsdienst

Gebühren für Rettungswageneinsätze im Rhein-Sieg-Kreis vorerst ausgesetzt. Gebühren für Rettungswageneinsätze im Rhein-Sieg-Kreis vorerst ausgesetzt. Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Im Rhein-Sieg-Kreis ist eine wichtige Entscheidung gefallen. Zusatzkosten für Einsätze von Rettungswagen werden gegenüber gesetzlich Versicherten vorerst nicht erhoben. Der Beschluss betrifft eine sensible Phase im Rettungsdienst. Hintergrund sind neue Abrechnungsregeln der Krankenkassen ab dem 01.01.2026, die im Zusammenhang mit der neuen Gebührenordnung bundesweit diskutiert werden. Diese Änderung hatte kurzfristig zu Unsicherheit geführt.

Inhaltsverzeichnis

Rhein-Sieg-Kreis und Kreisausschuss

Im Kreisausschuss des Rhein-Sieg-Kreises setzten CDU und Bündnis 90/Die Grünen einen Dringlichkeitsantrag durch. Damit werden Gebührenforderungen im Rettungsdienst zunächst ausgesetzt. Die Kreisverwaltung darf vorerst keine Rechnungen an gesetzlich Versicherte verschicken. Ohne diesen Schritt wären Bescheide nach Angaben der Fraktionen in wenigen Tagen versandt worden. Mit dem Beschluss soll Zeit für Abstimmungen zwischen allen Beteiligten gewonnen werden, mehr dazu hier.

Fehlfahrten und Krankenkassen

Seit dem 01.01.2026 erstatten Krankenkassen Einsätze nicht mehr in jedem Fall. Bezahlt wird nur noch, wenn ein Transport ins Krankenhaus erfolgt. Bleibt der Rettungswagen nach der Behandlung vor Ort, können Kosten offen bleiben. Der Kreis beziffert mögliche Belastungen auf 200 bis 300 Euro pro Einsatz. Diese sogenannten Fehlfahrten stehen im Zentrum der Debatte. Kritiker warnen vor Hemmschwellen beim Notruf 112.

CDU und Bündnis 90/Die Grünen

Die Initiative kam von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Beide Fraktionen verweisen auf die notwendige Planungssicherheit im Gesundheitsbereich. Mit der Aussetzung sollen Gespräche zwischen Krankenkassen, Kommunen und dem Land ermöglicht werden. Eine kurzfristige Lösung lag nicht vor. Der Beschluss gilt daher als Übergangsmaßnahme. Er schafft Klarheit für Betroffene.

Städte mit eigenen Rettungswachen

Die Gebührenordnung greift nicht überall gleich. Mehrere Städte im Kreis betreiben eigene Rettungswachen.

  • Siegburg
  • Troisdorf
  • Hennef
  • Niederkassel
  • Königswinter
  • Lohmar

Diese Kommunen entscheiden eigenständig. Dadurch können unterschiedliche Regelungen innerhalb des Kreises entstehen. In Lohmar besteht bereits eine besondere Struktur, siehe mehr hier. Einheitliche Vorgaben bestehen aktuell nicht. Die Lage bleibt daher regional verschieden.

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FAQ

Warum wurden die Gebühren im Rettungsdienst im Rhein-Sieg-Kreis ausgesetzt?

Die Gebühren wurden ausgesetzt, weil CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Kreisausschuss einen Dringlichkeitsantrag durchgesetzt haben, um gesetzlich Versicherte vor zusätzlichen Kosten zu schützen.

Ab wann gelten die neuen Abrechnungsregeln der Krankenkassen?

Die neuen Abrechnungsregeln der Krankenkassen gelten seit dem 01.01.2026.

Wann übernehmen Krankenkassen die Kosten für einen Rettungswageneinsatz?

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur dann vollständig, wenn der Patient mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus transportiert wird.

Was versteht man unter sogenannten Fehlfahrten?

Als Fehlfahrten gelten Einsätze, bei denen der Rettungswagen nach einer Behandlung vor Ort keinen Transport ins Krankenhaus durchführt.

Wie hoch können die Kosten für Betroffene bei Fehlfahrten sein?

Der Rhein-Sieg-Kreis schätzt, dass Kosten zwischen 200 und 300 Euro pro Einsatz entstehen können.

Welche Sorge äußern Kritiker im Zusammenhang mit zusätzlichen Gebühren?

Kritiker befürchten, dass Menschen im Notfall zögern könnten, den Notruf 112 zu wählen, wenn sie mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Gilt die Gebührenaussetzung in allen Städten des Rhein-Sieg-Kreises?

Nein, Städte mit eigenen Rettungswachen wie Siegburg, Troisdorf, Hennef, Niederkassel, Königswinter und Lohmar können eigenständig entscheiden.

Warum können im Rhein-Sieg-Kreis unterschiedliche Regelungen gelten?

Unterschiedliche Regelungen sind möglich, weil einige Städte eigene Rettungswachen betreiben und nicht automatisch an die Gebührenordnung des Kreises gebunden sind.

Quelle: WDR, WEBRIVAIG