Dienstag, 21 Oktober 2025 14:21

Bundesrat stimmt für Brandenburgs Reform der Notfallversorgung

Bundesrat unterstützt Reform. Bundesrat unterstützt Reform. Foto: Pixabay

Eine Mehrheit im Bundesrat hat am 17. Oktober Brandenburgs Antrag zur umfassenden Reform der Notfallversorgung unterstützt. Das Ziel ist ein klar geregeltes, verlässliches und zukunftsfähiges System mit gesicherter Finanzierung des Rettungsdienstes – auch ohne anschließenden Transport in ein Krankenhaus. Der Antrag trägt den Titel „Notfallreform zügig voranbringen – Rettungsdienst als Schlüssel zur umfassenden Notfallversorgung“ und wurde von Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller eingebracht.

Inhaltsverzeichnis:

Britta Müller fordert bessere Patientensteuerung

Britta Müller (BSW) betonte, dass Bürgerinnen und Bürger sich darauf verlassen können müssen, dass der Rettungsdienst überall zuverlässig funktioniert. Sie erklärte: „Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass der Rettungsdienst zuverlässig funktioniert – unabhängig davon, wo die Versorgung erfolgt.“ Müller rief zu einer stärkeren Vernetzung zwischen Rettungsdiensten, Kliniken und niedergelassenen Ärzten auf. Zudem soll die medizinische Behandlung vor Ort künftig verbindlich abrechenbar werden, auch wenn kein Transport ins Krankenhaus erfolgt.

Die Ministerin sieht darin einen entscheidenden Schritt, um die Belastung der Krankenhäuser zu reduzieren. Laut dem Antrag sollen auch telemedizinische Leistungen und ambulante Versorgungen als Teil der Rettungsdienste anerkannt und finanziert werden.

Zentrale Punkte des brandenburgischen Antrags

Der Entschließungsantrag aus Brandenburg enthält mehrere konkrete Forderungen:

  1. Schnelle Verabschiedung des Bundesgesetzes zur Notfallreform.
  2. Verbindliche Abrechnung medizinischer Leistungen durch den Rettungsdienst, auch ohne Krankenhausbeförderung.
  3. Anerkennung und Finanzierung von Rettungstransporten in ambulante Versorgungsstrukturen.
  4. Einbeziehung telemedizinischer Angebote in den Leistungskatalog des Rettungsdienstes.

Müller betonte, dass sogenannte Fehlfahrten, also Einsätze ohne anschließenden Transport, künftig als vollwertige Leistungen anerkannt werden müssen. Dies diene sowohl dem Interesse der Patientinnen und Patienten als auch der Entlastung des Gesundheitssystems.

Umsetzung des Landtagsbeschlusses von Juli 2025

Mit der Zustimmung im Bundesrat wird gleichzeitig ein Beschluss des Brandenburger Landtags vom 16. Juli 2025 umgesetzt. Dieser forderte bereits, die Notfallreform als zentrales gesundheitspolitisches Ziel voranzutreiben. Brandenburg übernimmt damit eine Vorreiterrolle innerhalb der Länder.

Die Reform soll langfristig dazu beitragen, dass Rettungsdienste effizienter arbeiten und Kosten gezielter eingesetzt werden. Das Land setzt auf klare Zuständigkeiten und stabile Finanzierungsgrundlagen.

Gesetzesinitiative im Bundestag

Parallel zum brandenburgischen Vorstoß liegt dem Bundestag ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Der Entwurf zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Drucksache 21/2214) wurde am 6. Oktober 2025 in erster Lesung beraten. Danach ging das Vorhaben an den Gesundheitsausschuss zur weiteren Diskussion.

In der rund einstündigen Debatte forderte die Opposition eine zügige Umsetzung der Reform. Ziel ist eine strukturell und finanziell stabile Notfallversorgung in ganz Deutschland. Damit könnte die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Bund entscheidend verbessert werden.

Mit der Entscheidung des Bundesrats rückt eine umfassende Neuordnung der Notfallversorgung in greifbare Nähe. Brandenburgs Initiative gilt als wichtiger Impuls, um bundesweit einheitliche und nachhaltige Strukturen für Rettungsdienste zu schaffen.

Quelle: Thieme Kna Online, www.patizonet.com/de/