Donnerstag, 11 September 2025 17:35

Brandenburg fordert schnelle Reform des Rettungsdienstes

Bundesrat berät über Reform der Notfallversorgung Bundesrat berät über Reform der Notfallversorgung Foto: Pixabay

Die Landesregierung von Brandenburg hat eine Bundesratsinitiative zur Reform des Rettungsdienstes beschlossen. Das Kabinett entschied am Dienstag, den Entschließungsantrag noch im September in den Bundesrat einzubringen. Ziel ist eine einheitliche Neuregelung der Notfallversorgung in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis:

Bundesratsinitiative Brandenburg

Die zentrale Forderung lautet, dass Krankenkassen künftig auch Rettungseinsätze ohne Krankenhaus-Transport erstatten. Bisher werden Kosten nach dem SGB V nur übernommen, wenn Patienten in ein Krankenhaus gebracht werden. Damit soll die Versorgung vor Ort oder ambulant abgesichert werden.

Die Initiative aus Brandenburg umfasst mehrere Punkte:

  1. Anerkennung ambulanter Behandlungen im Rettungsdienst.
  2. Einführung einer klaren bundesweiten Regelung.
  3. Kostenübernahme auch ohne Kliniktransport.

Britta Müller und die Notfallversorgung

Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller betonte die Notwendigkeit einer umfassenden Reform. Sie sprach von einer besseren Verbindung zwischen Rettungsdienst und ambulanter Versorgung. Telemedizinische Leistungen sollen als Teil des Rettungsdienstes anerkannt werden. Nur so könne eine zielgerichtete und effiziente Behandlung gewährleistet werden.

Die Ministerin verwies zudem auf die Belastung der Rettungskräfte. Eine klare Struktur und sichere Finanzierung seien entscheidend, um ihre Arbeit auch in Zukunft zuverlässig fortzuführen.

Zeitplan für das Gesetz

Der Entschließungsantrag soll im September in den Bundesrat eingebracht werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits einen Gesetzentwurf vorbereitet. Das neue Gesetz zur Reform der Notfallversorgung soll noch 2025 in Kraft treten.

Wesentliche Ziele sind:

  • Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
  • Stärkung der ambulanten Behandlung.
  • Verlässliche Rahmenbedingungen für die Träger des Rettungsdienstes.

Auswirkungen für Patienten und Rettungsdienste

Für Patienten bedeutet die Reform mehr Sicherheit bei der Kostenfrage. Auch wenn kein Transport in ein Krankenhaus erfolgt, sollen Krankenkassen zahlen. Für die Träger des Rettungsdienstes entsteht so Planungssicherheit.

Die Initiative aus Brandenburg will die bundesweite Versorgung verbessern. Klare Strukturen, neue Finanzierungsregeln und die Einbindung moderner Telemedizin sind dabei die Kernpunkte.

Quelle: S+K, www.milekcorp.com/de/