Donnerstag, 07 August 2025 17:34

Mit dem Hund sicher in die Ferien starten

Sicher reisen mit Hund bei Hitze und im Verkehr. Sicher reisen mit Hund bei Hitze und im Verkehr. Foto: pexels

Wer seinen Hund mit in den Urlaub nehmen möchte, muss sich gut vorbereiten. Die Regeln für Reisen mit Vierbeinern sind unterschiedlich – je nachdem, ob es mit dem Auto, Zug oder Flugzeug in die Ferien geht. Auch das Reiseziel spielt eine entscheidende Rolle. Ein Haustierpass, Transportvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen gehören zur Standardvorbereitung. Wer seinen Hund schützt, schützt auch andere. 

Inhaltsverzeichnis:

Reisen innerhalb und außerhalb der EU

Für Reisen mit Tier innerhalb der Europäischen Union sowie nach Norwegen oder Nordirland ist ein europäischer Heimtierausweis vorgeschrieben, den der Tierarzt ausstellt. In diesem Dokument werden die Daten des Besitzers und des Tieres eingetragen. Außerdem enthält der Pass die Mikrochip-Nummer, Angaben zu Impfungen, tierärztlichen Untersuchungen, Wurmkuren sowie Behandlungen gegen Zecken. Wer mit seinem Haustier in ein außereuropäisches Land reisen möchte, sollte sich nach Angaben der ARAG-Experten direkt bei der Botschaft des Ziellandes über die jeweils geltenden Bestimmungen erkundigen.

Fliegende Hunde

Um es vorwegzunehmen: Jede Fluggesellschaft hat ihre eigenen Bedingungen im Punkt Tiertransport. Manche Airlines nehmen gar keine Tiere mit. Dürfen Vierbeiner mitfliegen, fallen Gebühren für sie an und sie müssen in einer Transportbox reisen. Bei den meisten Fluggesellschaften sind nur kleinere Haustiere bis acht Kilogramm – einschließlich der Transportbox – in der Flugkabine erlaubt. Größere Tiere reisen im Laderaum. ARAG-Experten weisen darauf hin, dass es auch Flugverbote für bestimmte, als gefährlich eingestufte Hunderassen geben kann, wie Staffordshire Terrier, Bullterrier oder American Pitbull Terrier. Um beim Check-in keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten sich Tierbesitzer vorab schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen, dass das Tier auf dem ausgewählten Flug auch akzeptiert wird. Je nach Fluggesellschaft ist auch eine vorherige Anmeldung notwendig.

Hunde im Zug

Tiere in Hauskatzengröße, die in einer Transportbox oder Tasche passen, dürfen in den meisten Zügen mitfahren. Und zwar kostenlos. Hunde, die größer sind, müssen laut ARAG-Experten während der gesamten Fahrt angeleint bleiben und einen Maulkorb tragen. Sie zahlen die Hälfte des Fahrpreises. Eine Ausnahme bilden Blindenführhunde und gekennzeichnete Assistenzhunde. Sie fahren immer kostenfrei und müssen keinen Maulkorb tragen.

Mit dem Hund im Auto auf großer Fahrt

Ist der Hund ans Autofahren gewöhnt, stellt es grundsätzlich kein Problem dar, mit dem Vierbeiner in den Urlaub zu fahren. Die ARAG-Experten raten zu einer fest verankerten Transportbox oder einem festen Metallgitter zwischen Laderaum und Rücksitzbank. Auch ein zusätzlicher Hundesitz, der auf dem Rücksitz befestigt wird, ist eine Variante für den sicheren Transport des tierischen Bewohners. Eine weitere Möglichkeit ist ein spezieller Sicherheitsgurt, der mit dem Vierbeiner auf dem Rücksitz angeschnallt werden kann. Eine Anschnallpflicht für Tiere besteht nach Auskunft von ARAG-Experten zwar nicht. Aber Tiere sind laut Straßenverkehrsordnung (StVO) wie eine Ladung zu behandeln. Und die müssen während der Fahrt ordnungsgemäß gesichert werden.

Hunde im Auto

Da Hunde nicht schwitzen und darüber ihre Körpertemperatur nicht regulieren können, ist es für sie besonders gefährlich, in einem überhitzten Fahrzeug zu warten. Das Risiko für einen Hitzschlag ist hoch. Daher bewerten die ARAG-Experten zu schnellem Handeln, sollte man einen Hund bei großer Hitze in einem Fahrzeug entdecken. Kann man den Besitzer nicht sofort entdecken, darf man – sofern der Hund bereits einen erschöpften Eindruck macht und alle Türen verriegelt sind – sogar die Scheibe des Fahrzeugs einschlagen, um das Tier zu retten. Denn obwohl das als Sachbeschädigung gilt, wird die Straftat durch die Rechtfertigung des Notstands aufgehoben. Zudem greift laut ARAG-Experten das Tierschutzgesetz, und das besagt, dass dem Tier weder fahrlässig noch vorsätzlich Leid und Schaden ohne triftigen Grund zugefügt werden darf. Es droht also nicht dem Retter die Strafe, sondern dem Tierquäler, und zwar mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Achtung, heißer Asphalt

Im Sommer kann heißer Asphalt für Hunde zur echten Gefahr werden: Bereits bei rund 25 Grad Celsius Lufttemperatur erhitzt er sich auf über 50 Grad und erreicht bei 35 Grad Lufttemperatur sogar bis zu 65 Grad. Bereits ab 41 Grad drohen nach Auskunft der ARAG-Experten Verbrennungen an den empfindlichen Hundepfoten. Um zu testen, ob die Straße zu heiß ist, sollte man den Handrücken für einige Sekunden auf den Boden drücken. Wird es zu heiß für die Hand, ist es auch zu heiß für Hundepfoten. Halter sollten auf Warnsignale wie Rötungen, Blasen oder Lahmheit achten und heiße Pfoten mit lauwarmem Wasser kühlen und eventuell Bandagen oder Socken anlegen. Die besten Zeiten für Gasrunden an heißen Tagen sind ohnehin frühmorgens oder abends, wobei Asphaltflächen grundsätzlich gemieden werden sollten.

Erste Hilfe am Hund

Ein überhitzter Hund sollte sofort weder kaltes Wasser trinken noch damit übergossen werden, sonst drohen Erbrechen und ein Kreislaufkollaps. Vielmehr gehört er umgehend an die frische Luft in den Schatten und benötigt Schluck für Schluck lauwarmes Wasser. Extreme Warnzeichen sind laut ARAG-Experten starkes Hecheln, deutliche Unruhe, ein taumelnder Gang und ausbleibende Reaktionen. Aber in jedem Fall sollte ein Tierarzt aufgesucht werden, der die Vitalparameter überprüft. Denn Tiere lassen sich ihre Leiden oft nicht anmerken und wirken oft gesünder, als sie tatsächlich sind.

Quelle: Hunde Nachrichten, www.patizonet.com/de/