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Donnerstag, 20 Februar 2020 18:44

PM: Wie finanziere ich die Pflege zu Hause?

Den Jahreswechsel verbringen viele im Kreise der Familie. Im Januar steigt daraufhin der Beratungsbedarf zum Thema Pflege deutlich an. Denn wenn Eltern plötzlich zu Hause nicht mehr ohne Hilfe zurechtkommen, fragen sich viele: Wie können wir eine Pflege finanzieren? Welche Leistungen gibt es, um unterstützende Pflege zu Hause zu ermöglichen?

 

Um Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen zu können, müssen Personen zwei Voraussetzungen erfüllen: Zum einen müssen sie pflegebedürftig sein, d.h. von einem Gutachter in einen der Pflegegrade eingestuft worden sein. Zum anderen müssen sie versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen, z.B. in den vorangegangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang pflegeversichert gewesen sein. Zur Finanzierung der Pflege zu Hause gibt es verschiedene Möglichkeiten:

- Pflegegeld: Dieses erhalten Pflegebedürftige, wenn Sie mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft werden. Es ist dafür gedacht, Angehörigen oder den pflegenden Personen eine Anerkennung zukommen zu lassen für die geleistete Pflege. - Sachleistungen: Anstelle des Pflegegeldes können Pflegebedürftige Leistungen für professionelle Pflege z.B. durch einen Pflegedienst beanspruchen. - Kombinationsleistung: Pflegebedürftige können auch Pflegegeld und Sachleistungen gleichzeitig in Anspruch nehmen. Diese sogenannte Kombinationsleistung bedeutet, dass die Pflege zum Teil von einer nicht professionellen Pflegeperson (zum Beispiel Angehörige) und zum Teil von einer Pflegefachkraft (etwa von einem ambulanten Pflegedienst) erbracht wird. Beide Leistungen werden miteinander kombiniert. Das Pflegegeld wird dabei um den Prozentsatz gemindert, den Sie in Form von Sachleistungen in Anspruch nehmen. Insgesamt darf die Summe beider Prozentsätze nicht mehr als 100 betragen. - Verhinderungspflege: Kann eine Pflegeperson die pflegebedürftige Person wegen Krankheit oder Urlaub nicht betreuen, besteht für bis zu sechs Wochen im Jahr und bis zu einer Höhe von 1.612 Euro Anspruch auf Verhinderungspflege. - Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden und beispielsweise zur Kostenerstattung für Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger gedacht. - Umwandlungsanspruch: Diesen können diejenigen in Anspruch nehmen, die entweder Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder die Kombinationsleistung beziehen. Schöpfen Sie das Budget für Pflegesachleistungen nicht aus, können Sie bis zu 40 Prozent Ihres jeweiligen Höchstanspruchs für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Wichtig ist, dass Ihre Pflegeversicherung entsprechende Leistungen als erstattungsfähig anerkennt. Auch Nachbarschaftshilfe kann dazu zählen. - Umbau der Wohnung und Hilfsmittel: Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Umbau der Wohnung und Hilfsmittel, wenn dies zur Erleichterung der Pflege erforderlich ist.